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   VGH Bayern, 26.04.2010 - 12 ZB 09.340   

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https://dejure.org/2010,49397
VGH Bayern, 26.04.2010 - 12 ZB 09.340 (https://dejure.org/2010,49397)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2010 - 12 ZB 09.340 (https://dejure.org/2010,49397)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2010 - 12 ZB 09.340 (https://dejure.org/2010,49397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungs- und StudienförderungsrechtAntrag auf Zulassung der Berufung zum Teil erfolgreich;Abänderung eines Bewilligungsbescheids für Ausbildungsförderung zuungunsten des Auszubildenden vom Beginn des Bewilligungszeitraums an;Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2010 - 12 ZB 09.340
    Nur dann, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, darf das Vertrauensschutzinteresse des Auszubildenden zurückgestellt werden (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 16.12.1992 NVwZ 1994, 75 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.1221

    Abänderung eines Bewilligungsbescheids zuungunsten des Auszubildenden;

    Vielmehr verliert sein Vertrauensschutzinteresse bereits dann erheblich an Gewicht, wenn er mit seinem Vertrauen in den unveränderten Bestand des Bewilligungsbescheids die ihm zuzumutende Sorgfalt bei der Einschätzung der tatsächlichen Entwicklung und ihrer rechtlichen Folgen lediglich in einem leichten Maß verletzt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2010 - 12 ZB 09.340 - juris unter Verweis auf BVerwG, U.v. 16.12.1992 - 11 C 6/92 - BVerwGE 91, 306).

    Unabhängig davon muss von einem Auszubildenden, der auf seinen Antrag hin (§ 46 BAföG) Förderungsleistungen bezieht, erwartet werden, dass er mit der Berechnung der Ausbildungsförderung und den Auswirkungen der Ablegung der Abschlussprüfung in den Grundzügen vertraut ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2010 - 12 ZB 09.340 - juris unter Verweis auf BVerwG, U.v. 16.12.1992 - 11 C 6/92 - BVerwGE 91, 306), zumal hier die Klägerin verpflichtet war, diese Änderung nach § 60 Abs. 1 SGB I anzuzeigen .

  • VG München, 20.11.2014 - M 15 K 13.4860

    Ausbildungsförderung; Nichtbetreiben der Ausbildung wegen krankheitsbedingter

    Der Kläger kann sich lediglich auf das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß des Vertrauensschutzes berufen (BayVGH, B.v. 26.4.2010 - 12 ZB 09.340 - juris; BVerwG, U.v. 16.12.1992 - 11 C 6/92 - BVerwGE 91, 306).
  • VG Bayreuth, 31.01.2011 - B 3 K 10.468

    Abschluss eines Bachelorstudiengangs zwingende Voraussetzung für die Gewährung

    Schließlich lässt sich auch aus der vom Kläger genannten Regelung in § 53 BAföG, die bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eine rückwirkende Änderung strikt vorschreibt (so: BayVGH vom 26.4.2010 Az. 12 ZB 09.340), nichts anderes ableiten.
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